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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Voraussetzung für die Nutzung der Trainingseinrichtung PHYSICALBALANCE ist der Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung zu den aktuellen (Stand Datum – Unterschrift) Tarifen.

Leistungsumfang/Vertragsdauer

Group Training: berechtigt zur Teilnahme am Kursprogramm je nach Tarif und Vereinbarung.

Bei allen Vereinbarungen läuft die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann zum Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Nach Ablauf der Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Gekündigt werden muss bis zum letzten Tag eines jeweiligen Monats. Bei der 3-Monatsmitgliedschaft läuft die Mitgliedschaft für die bestimmte Zeit von 3 Monaten und wird, sofern keine gegenteilige Beauftragung vorliegt, automatisch beendet.

 

Alle Trainingsformen richten sich nach den Maßgaben der vorhandenen Kurspläne unter Berücksichtigung der bestehenden, ausgehängten Hausordnung. Das PHYSICALBALANCE bleibt grundsätzlich vom 24. Dez. – 01. Jan. geschlossen.

Die Häufigkeit und der Umfang der Nutzung des Studios, sowie die entsprechende Vergütung (vgl. Beitragszahlung) wird in diesem Vertrag schriftlich vereinbart. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

In der Festlegung und Änderung von Trainingstagen und Trainingszeiten, die erforderlich sind, um einen reibungslosen Ablauf des Betriebes zu gewährleisten, ist der Inhaber Karsten Joppich frei. Der/die Anmeldende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren.

Vertragsanpassungen und -kosten

Vertragsanpassungen (Umstellen des Tarifs, der Laufzeit, Stilllegung, Aktivierung, etc.), die seitens des Teilnehmers gewünscht sind, müssen schriftlich erfolgen. Die Verwaltungskosten für die jeweilige Änderung (15€ je Vorgang) werden seitens PHYSICALBALANCE vom Konto des Vertragsnehmers eingezogen.

Beitragszahlung

Die Vergütung ist unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme und dem Umfang der Teilnahme monatlich im Voraus fällig.

Wohnungswechsel, Krankheit, Urlaub o.ä. entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

Unmöglichkeit/Höhere Gewalt

Wird es dem Inhaber des Zentrums aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat oder durch höhere Gewalt unmöglich, die vereinbarte Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Ersatzstunden bzw. Schadensersatz. Für mitgebrachte Kleidung, Geld und sonstige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Haftung

Der Gerätebereich ist nicht ohne vorherige Einweisung zu benutzen. Das Trainieren geschieht auf eigene Gefahr, bei unsachgemäßer Handhabung wird keine Haftung übernommen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen ist Mainz. Der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Parteien aus diesem Vertrag ist Mainz.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt eine solche, die der von den Vertragsparteien gewollten am nächsten kommt. Nebenabredungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Vertrages, sowie die Aufhebung der Schriftformklausel.

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